Datenexhibitionismus

Der hessische Datenschutzbeauftragte Michael Ronellenfitsch sprach mal wieder von einer dramatischen Verschlechterung des Datenschutzes durch online Durchsuchung und bezeichnet die Menschen als Datenexhibitionisten. Damit hat er wohl recht, aber Fakt ist doch wohl das kaum jemand seine Daten wissentlich zu schlechten Händen legt, sondern eher die Unternehmen die Platformen für soziale Netze auch nur Teil der Wirtschaft sind und somit dem Gesetz der Gewinnmaximierung unterliegen. Defakto ist es doch eigentlich nur verständlich wenn sie den Kunden glaubend machen das die Daten sicher seien (in Form von unübersichtlichen AGB) und die gewonnenen Daten dann ausschlachten.

Wie Francis Bacon in seinen Religiösen Betrachtungen schon sagte: “Wissen ist Macht”. Unter dem Aspekt der wirtschaftlichkeit des Betriebes von sozialen Netzen bekommt dieses Zitat über den kurzen Umweg von Daten -> Geld -> Macht neue Bedeutung. Einziger Unterschied, es geht nicht um die Beherrschung der Natur sondern um die Beherrschung der Bevölkerungsmehrheit durch eine wissende Minderheit.

Die Onlinedurchsuchung ist Tot! Es lebe die Onlinedurchsuchung?!

Was soll man viel sagen, das BVerfG spricht dem Bürger das Recht zu nur online Durchsucht zu werden wenn ein konkreter Verdachtsfall vorliegt und gefahr für Menschenleben / Staatsbestand bestehen. Es erklärt die “Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität” zum Grundrecht und verbietet damit quasi die präventive Onlinedurchsuchung.

Die Regierungsfraktion jedoch frohlockt jedoch sogleich über den freien Weg neue Maßnahmen zur Onlinedurchsuchung in BKA-Gesetz und Landesverfassungen zu verankern. Schließlich heißt es auch das eine Durchsuchung auch schon gerechtfertigt ist wenn in der Zukunft möglicherweise ein Straftatbestand vorliegen wird:

Die Maßnahme kann allerdings schon dann gerechtfertigt sein, wenn sich noch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststellen lässt, dass die Gefahr in näherer Zukunft eintritt, sofern bestimmte Tatsachen auf eine im Einzelfall drohende Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut hinweisen. Quelle: golem.de

Im Grunde ist es ein gutes Urteil, doch ob es etwas an der immer schlechter werdenden Datenschutzsituation ändert wage ich bei allem Optimismus zu bezweifeln.

Lauchcremesuppe

Zutaten

  • 500g Lauch
  • 750ml Fleischbrühe
  • 250g Hackfleisch
  • 250g Schmelzkäse
  • 2 Zwiebeln
  • Pfeffer

Zubereitung

Den Lauch gut waschen, zwischen den Blättern versteckt sich gern mal ein bisschen Sand, in Ringe schneiden und etwa 20 Minuten in der Brühe kochen. Hackfleisch und Zwiebeln anbraten und mit Pfeffer würzen. Das angebratene Hackfleisch in die Brühe geben und gut vermengen. Jetzt den Schmelzkäse unterrühren bis die Suppe schön cremig ist. Am besten serviert man die Lauchcremesuppe mit Baguettes oder Ciabattas.

An die Arbeit

an image
via http://www.mueller394.de/blog/

Neue Papierschleuder (iSensys MF-4660PL)

Das ermatten der Belichtertrommel meines alten PagePro 1100 und der Bedarf an einer heimischen Kopiererlösung brachten mich in die Situation nach einem neuen Drucker zu suchen. Voraussetzung für das Gerät waren eigentlich nur ein Mehrdokumenteneinzug, integrierter Netzwerkanschluss, und großer Speicher. Vom Budget her kamen eigentlich nach einiger Recherche nur der Brother MFC-7820N, der Canon i-SENSYS MF4660PL und der Samsung SCX-4725FN. Geworden ist es am Ende der Canon da dieser noch mit einer komfortablen Duplex-Einheit auftrumpfen konnte. Einziger Wermutstropfen beim Canon ist die fehlende Unterstützung für Postscript, da ich mit dem alten PagePro aber auch unter Linux gute Erfahrungen mit PCL5e/6 habe relativiert sich dieser Nachteil allerdings.

Hier kurz die wichtigsten Daten:

  • Protokolle: PCL5e/6, Canon UFR-II LT
  • Geschwindigkeit: 20 Seiten je Minute
  • Speicher: 128 MB
  • Schnittstellen: USB 2.0 Hi-Speed, Ethernet 10/100BaseTX
  • Abmessungen (B x H x T): 390 x 455 x 532 mm / 14,3 kg

Unter Windows funktioniert die Installation reibungslos, auch unter OSX lassen sich die Treiber für die propreitäre UFR-II Schnittstelle problemlos installieren, auch wenn die Integration zu wünschen übrig lässt. So integriert der Treiber zwar neue Punkte in den Druck Dialog, der Duplexer lässt sich aber nicht wie gewohnt auf der Layout Seite des normalen OS X Dialogs ansprechen. Dafür muss man den separaten Dialog des Treibers bemühen. Den Scanner habe ich unter OS X noch nicht probiert, vielleicht findet sich da ja aber auch noch ein Weg ;)

Unter Linux lässt sich die Druckeinheit übrigens als HP Laserjet 5 oder als PCL5e/6 generischer Drucker ansprechen. Problematisch verhält sich hier nach meiner Erfahrung leider der Duplexer der die Seiten leider verdreht druck so das man sie nicht binden kann.