Was soll man viel sagen, das BVerfG spricht dem Bürger das Recht zu nur online Durchsucht zu werden wenn ein konkreter Verdachtsfall vorliegt und gefahr für Menschenleben / Staatsbestand bestehen. Es erklärt die “Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität” zum Grundrecht und verbietet damit quasi die präventive Onlinedurchsuchung.
Die Regierungsfraktion jedoch frohlockt jedoch sogleich über den freien Weg neue Maßnahmen zur Onlinedurchsuchung in BKA-Gesetz und Landesverfassungen zu verankern. Schließlich heißt es auch das eine Durchsuchung auch schon gerechtfertigt ist wenn in der Zukunft möglicherweise ein Straftatbestand vorliegen wird:
Die Maßnahme kann allerdings schon dann gerechtfertigt sein, wenn sich noch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststellen lässt, dass die Gefahr in näherer Zukunft eintritt, sofern bestimmte Tatsachen auf eine im Einzelfall drohende Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut hinweisen. Quelle: golem.de
Im Grunde ist es ein gutes Urteil, doch ob es etwas an der immer schlechter werdenden Datenschutzsituation ändert wage ich bei allem Optimismus zu bezweifeln.