Wunderbar, unsere Demokratie funktioniert also doch… Zwar nicht so wie ich mir das vorstelle aber sicher hat es seinen Grund wenn die Koalitionspolitiker eine Klage gegen die Voratsdatenspeicherung als unnötig empfinden. Einheitlich bis auf einen mutigen der sich seiner Stimme enthielt (oder den falschen Knopf drückte). Da geistern mir wieder die Zeilen des Grundgesetzes Art. 38 durch den Kopf:
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
Und bei einer Sache die jeden einzelnen Bürger, also auch die Abgeordneten in ihrer Rolle als solcher betrifft stimmen alle gleich? Das klingt für mich nach Koalitionszwang oder allgemeiner Verdummung. Doch sucht man näher stößt man über bei der Suche nach Gewissensfreiheit und Abgeordnete bei Google auf die Seiten des Bundestages, welche da sagen:
In der politischen Praxis ist der Abgeordnete gewissen Regeln unterworfen, da er nicht als Einzelner, sondern als Vertreter einer Partei in den Bundestag gewählt wurde. Das Grundgesetz schreibt den Parteien ausdrücklich ein Mitwirkungsrecht an der politischen Willensbildung zu (Artikel 21) und setzt so dem freien Mandat des Abgeordneten Grenzen. Dennoch gibt es keinen Fraktionszwang, davor schützt den Abgeordneten die in Artikel 38 der Verfassung bestimmte Gewissensfreiheit.
Sehr schön, an was sind sie denn nun gebunden? Die Partei, den Willen des Bürgers, ihr Gewissen oder gar ans Zaumzeug der Regierung? Der vom Bundestag angesprochene Artikel 21 zumindest beschreibt das die Parteien an der “politischen Willensbildung des Volkes” mitwirken und nicht das diese den politischen Willen ihrer Mitglieder steuern.
Aber in Zeiten der FIFA WM ist doch sowieso nur Artikel 22 wichtig:
Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold.