Was passiert wenn man nach den Hintergründen der repressiven Gesetzgebung fragt darf man in einer Anfrage der FDP zum Thema Kinderpornosperren nachlesen:

Frage: In welchen Ländern steht Kinderpornographie bislang nicht unter Strafe?**
Antwort: Dazu liegen der Bundesregierung keine gesicherten Kenntnisse im Sinne rechtsvergleichender Studien vor. […]
Frage: Wie viele Server […] stehen in Ländern, in denen Kinderpornographie nicht unter Strafe steht?
Antwort: […] [Die Bundesregierung] hat keine Informationen über Serverstandorte in solchen Ländern.[…]
Frage: Über welche wissenschaftlichen Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Verbreitung von Kinderpornographie […]
Antwort: Die Bundesregierung verfügt über keine eigenen wissenschaftlichen Erkenntnisse. […]
Frage: In welchem Umfang plant die Bundesregierung die vergabe einer wissenschaftlichen Studie über das Ausmaß und die Wege der Verbreitung von Kinderpornographie im Internet und Wege zur Effektiven Bekämpfung solcher Inhalte
Antwort: Die Bundesregierung plant derzeit nicht die Vergabe einer wissenschaftlichen Studie. […]
Frage: Welche Sperrlisten anderer Länder hat die Bundesregierung untersucht?
Antwort: Die Bundesregierung hat keine Sperrlisten untersucht. […]
Frage: Auf welche Datengrundage stützt sich die Bundesregierung bei der Einschätzung des kommerziellen Marktes für Kinderpornographie in Deutschland?
Antwort: die Bundesregierung verfügt über keine detaillierte Einschätzung des kommerziellen Marktes für Kinderporngraphie in Deutschland. […]
Frage: Wie Hoch schätzt die Bundesregierung die Gefahr ein, dass Anbieter und Interessenten von Kinderpornographie die Sperren für sich ausnutzen, um zu ermitteln, ob sie sich bereits im Fokus von Ermittlungen befinden? […]
Antwort: Die Bundesregierung sieht hierin keine Gefahr. […]
Quelle: ODEM.blog

Den Text der gesamten Anfrage kann man natürlich auch ungekürzt nachlesen.