Das hat jetzt auch das Bundesverfassungsgericht bestätigt und erklärt Wahlmaschinen wie sie derzeit und schon 2005 bei der Bundestagswahl eingesetzte wurden für Verfassungswidrig. Grundlage des Urteils ist die nicht vorhandene Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse.
Das Land Sachsen-Anhalt räumte bereits ein Wahlcomputer bei der anstehenden Kommunalwahl auszuschließen sollte das Verfassungsgericht große Bedenken haben.