Auf der Seite der Stadt Dresden zum Thema Personalausweis ist wie bereits vor kurzem gesagt zu lesen:
Das Lichtbild muss den biometrischen Anforderungen entsprechen (Frontalbild - kein Halbprofil).
Laut telefonischer Auskunft der Passbehörde Dresden benötigt man eben solches nicht solange man noch die ‘alten’ Ausweise ausgegeben werden. Auf meine Anfrage warum denn nun eine falsche Information auf der Webseite steht bekam ich (am 18. Februar) die folgende Antwort:
… für die Beantragung eines Personalausweises benötigen Sie gemäß Gesetzgeber ein biometrisches Passbild, da der Personalausweis Passersatz ist. Für die Übergangsfrist bis 01.11.2010 (Einführung neuer Personalausweise) wurde den Passbehörden die Möglichkeit gegeben auch noch “normale” Passbilder zu verwenden. Die Passbehörde kann nicht davon ausgehen, dass der Bürger tatsächlich “nur” einen Personalausweis und nicht auch einen Pass beantragen möchte. Um dem Bürger unnötige Wege zum Fotografen abzunehmen, wurde die Formulierung auf der Webseite dem Gesetzgeber entsprechend angepasst …
Darauf wendete ich ein das man doch in einem solchen Fall auch einen Hinweis auf die unterschiedlichen Anforderungen von Reisepässen anbringen könnte bekam ich bis heute keine Antwort. Daraus kann ich ja nur schließen das man den Bürger für allgemein für zu dumm hält sich für Personalausweis und Reisepass separat zu informieren.