Wer dem Rechtsanwalt Starostik noch keine Vollmacht zur Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gegeben hat sollte sich sputen. Denn an Heilig Abend ist Schluss, wer seine Vollmacht nicht bis zum 24. Dezember in den Briefkasten geworfen hat bleibt leider außen vor. Auf der einen Seite ist so eine Deadline zwar Schade aber andererseits wurde sie bereits über einen Monat verlängert und schließlich müssen die Vollmachten nach Eingang ja auch geprüft werden und dann steht ja auch die eigentliche Einreichung vor der Tür.

Also los: Formular runterladen, ausfüllen, einschicken und an die Gerechtigkeit glauben!