Das Hauptargument der Staatsanwaltschaft gegen die geplanten Blockaden der Nazidemo am 13. Februar ist der Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. Indem eine genehmigte Demonstration (die der Nazis) behindert wird entsteht ein Straftatbestand ergo ist der Aufruf dazu ein Aufruf zu Straftaten.
Ähnlich argumentiert die bürgerliche Mitte, man schränkt ja quasi die Meinungsfreiheit und das Versammlungsrecht der Nazis ein wenn man ihre Demo an ihrem Startpunkt bindet und somit verhindert. Die Diskussionen dahingehend kochen gern und schnell auf hohen Temperaturen und ich muss zugeben das die Argumente auf rechtlicher, objektiver Sicht nicht von der Hand zu weisen sind.
Es ist das alte Problem mit grenzenloser Toleranz und der Frage ob diese auch Toleranz gegenüber Intoleranz einschließt. Und die Nazis die da in Dresden aufmarschieren haben ein paar ziemlich kranke Vorstellungen was Toleranz angeht. Dazu kommt aus objektiver Sicht die Frage was daran schlecht ist wenn auch Nazis der Opfer der Dresdner Bombennacht gedenken, solange sie nicht sagen das die Juden schuld waren und vergast werden sollen oder unterwegs Dönerbuden anzünden.
Doch geht man jetzt ein wenig ins Detail erkennt man das mit den Nazis ein Haufen Faschisten mit Maulkorb nach Dresden kommen. Hakenkreuze und Siegrunen werden zu geklebt, stilles Marschieren ist angesagt und Banner mit Trauerparolen werden gezeigt.
Aber warum tun sie das, schämen sie sich plötzlich vor ihren perversen Ansichten und eindeutig vorbelasteten Symbolen? Warum aber verbinden sie dann den millionenfachen Mord an Minderheiten mit der indirekt daraus resultierenden Bombardierung Dresdens (Stichwort: Bombenholocaust)?
Diese Nazis die da nach Dresden kommen bekommen ein ganz gezieltes Styling, hübsche Vereinsflaggen, stumme Minen, eben fein auf bürgerlich getrimmt. Auf dem Heimweg dann verdreschen die gleichen lieben Nazis dann Gewerkschafter. Und über das was sie dann veranstalten wenn sie wieder daheim sind will ich hier nicht haltlos fabulieren.
Bei Faschisten und Nazis von Meinungsfreiheit zu sprechen ist wie bei einem Autofahrer der voll trunken eine Gruppe Jogger überfährt von einem Unfall zu sprechen. Meinungsfreiheit ist auch immer mit der Pflicht verbunden die ganze Meinung zu sagen und nicht nur den geduldeten und respektierten Teil.
Der Fehler an der Eingangs erwähnten rechtlichen Sicht auf die Demonstration der Nazis und der Sitzblockaden greift also ins Leere, denn sie betrachtet nur den Augenblick, sie betrachtet nur die Situation nicht zu Zusammenhänge. Wenn es um Nationalismus, Rassismus oder Faschismus und Konsorten ist eine rechtliche Messlatte einfach die Falsche. Einen Neonaziaufmarsch und alles was mit diesem Pack zu tun hat kann man bestenfalls moralisch betrachten.
Und wenn man bei einer moralischen Betrachtung nicht zu dem Schluss kommt das man einen Aufmarsch wie den am 13. Februar verhindern muss, dann kann man sich eigentlich auch schon in diesen Einreihen. Wegschauen und zugucken darf es bei Nazis und Faschisten einfach nicht geben.
Sich in den Weg der Nazidemo zu stellen ist keine Straftat, ist keine Nötigung und kein Verstoß gegen die Meinungsfreiheit sondern die Pflicht von all denen die sich nicht mit deren verdrehter Meinung identifizieren.
Nachtrag: Die Idee für diese Gedankensammlung fand ich übrigens bei Sven Scholz.