So jetzt wird alles gut, die Vorratsdatenspeicherung soll nur noch in schrecklich gefährlichen Situationen angewandt werden (also Terrorismus, Mord und Freitag Nachmittag). Das BKA löscht Seiten jetzt vor der Sperrung, also es soll zumindest vorerst keine Sperrlisten erstellen. Ach ja der Inhalt der heimischen Festplatte darf nur noch auf Antrag der Bundesanwaltschaft ausgedruckt werden.

Im Kern gibt es folgende Aussichten:

  • Internetsperrlisten erst in einem Jahr, dann nämlich soll das löschen evaluiert werden
  • Vorratsdatenspeicherung wie schon immer betont nur für schwere Straftaten wobei letzteres als Gefahr für Leib und Leben definiert ist
  • Onlinedurchsuchung nicht mehr auf Antrag des BKA sondern von der vorher zu triggernden Bundesanwaltschaft
  • Zurückgenommen werden insgesamt Null Gesetze