Ich hab mir ja vor einiger Zeit den Spaß gemacht meine bei den sächsischen Polizeibehörden gespeicherten Daten abzufragen. Hatte ich schon lange vor aber durch die Vordrucke des AK-Datenbanken habe ich mir den Aufwand der Suche nach Paragraphen und Anschriften gespart. Hintergedanke bei der ganzen Sache ist die undurchsichtige Speicherungspolitik der zuständigen Behörden in Sachsen, obwohl alle Daten in einem zentralen System (IVO) verwaltet werden kann man diese nicht zentral abfragen. Nachdem ich nun am 11.08. meine Anfrage postalisch auf den Weg gebracht habe gibt es inzwischen erste Antworten.
20.08.2009
Recht schnell antworteten mir die Polizeidirektion Dresden und Sächsische Staatsministerium des Inneren, von beiden Behörden erhielt ich die Information das man für die Auskunft nicht zuständig sei und die Anfrage an das Landeskriminalamt in Dresden weitergeleitet wurde.
26.08.2009
Jetzt habe ich auch eine Rückmeldung von der Bereitschaftspolizei Sachsen, auch diese sind nicht zuständig und haben die Anfrage an das Landeskriminalamt in Dresden weitergeleitet.
Interessanter ist die Antwort der Sächsischen Informatik Dienste, diese sind auch nicht zuständig, speichern und verarbeiten die Daten zwar (so liest man zwischen den Zeilen), aber nicht für sich selbst und haben die Anfrage daher wegen der Zuständigkeit an das Sächsische Staatsministerium des Inneren weitergeleitet.
03.09.2009
Jetzt habe ich auch Post von der Bundespolizei, deren Abteilung Datenschutz offensichtlich zuständig ist und in Koblenz residiert. Man bittet mich um eine Kopie meines Ausweises als Legitimation.
Bis heute noch nichts gehört habe ich von den Zentralen Diensten Sachsen. Aber ich bleibe dran und werde berichten.