… der Herr Schäuble. Vielleicht sollte ein Verfassungsgericht nur darüber urteilen ob ein Gesetz der Verfassung entspricht. Dieses dementsprechend ablehnen und fertig. Es kann eigentlich nicht Aufgabe eines Gerichtes sein ein Gesetz nachzubessern oder zu bewerten, entweder es entspricht der Verfassung dann ist es gültig oder eben nicht.