Ja der Kochtopf wurde deutlich zu heiß und die Frösche wollten schon herausspringen, riefen eilig nach Abhilfe und das BVG nahte schnellen Schrittes und entschied das Gesetz bleibt, die Daten werden weiter gespeichert nur die Hürde sie zu verwenden wird erhöht.
So spricht das BVG:
Eine Aussetzung des Vollzugs von § 113a TKG (Speicherungspflicht) scheidet aus. Ein besonders schwerwiegender und irreparabler Nachteil, der es rechtfertigen könnte, den Vollzug der Norm ausnahmsweise im Wege einer einstweiligen Anordnung auszusetzen, liegt in der Datenspeicherung allein nicht. Quelle: PM 37/2008
Hingegen ist die in § 113b Satz 1 Nr. 1 TKG ermöglichte Nutzung der bevorrateten Daten zu Zwecken der Strafverfolgung bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde teilweise auszusetzen. Quelle: PM 37/2008
Die Übermittlung und Nutzung der von einem Diensteanbieter auf ein Abrufersuchen hin erhobenen Daten sind allerdings in den Fällen nicht zu beschränken, in denen Gegenstand des Ermittlungsverfahrens eine schwere Straftat im Sinne des § 100a Abs. 2 StPO ist, die auch im Einzelfall schwer wiegt, der Verdacht durch bestimmte Tatsachen begründet ist und die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre (§ 100a Abs. 1 StPO). Quelle: PM 37/2008
Ok, ich fasse zusammen: Auf den ersten Blick ist es halb so wild, auf den zweiten könnte Paranoia gerechtfertigt sein aber so sicher ist man sich nicht also schränkt man erstmal ein. Ergo den Fröschen ist heiß also kippen wir erstmal Eis ins Wasser dann ists nicht so schlimm und drehen dann später die Flamme richtig heiß an!
Warum bitte werden Gesetze wenn sie (auch nur in Teilen) der Verfassung widersprechen nachgebessert und nicht komplett neu aufgerollt?!