Das allseits bekannte StudiVZ ändert mal wieder seine AGB. Jetzt sind die kriminellen Jugendlichen auch hier nicht mehr sicher, denn StudiVZ erschleicht sich mit den neuen AGB auch das Recht Daten an Ermittlungsbehörden weiterzugeben. Natürlich geht es dabei nur um “Jugendschutz, Beleidigung, Volksverhetzung, Verletzungen von Persönlichkeitsrechten” Dazu Ralf Riecke In einem Interview mit Spon:
SPIEGEL ONLINE: Konkret: Zu Ihnen kommt ein Staatsanwalt mit 30 Fotos aus StudiVZ-Profilen, die Leute anscheinend beim Kiffen zeigen. Er verlangt Klarnamen zu den Profilen und allen Kommentaren. Was machen Sie? Riecke: Gott sei Dank dürfen wir bei Ermittlungsersuchen solche Daten nun herausgeben. Nutzungsdaten speichern wir bei allen Nutzern, die uns das erlaubt haben durch ihre Einwilligung.
Ok, klar ist Jugendschutz, weil da ja alles Studenten sein sollen, die theoretisch Abitur haben sollten und alle über 18 sein sollten?! Also entweder unsere Studenten sind dümmer als Frösche oder sind einfach schon viel zu abgestumpft.