Der heutige Tag ist ein ganz besonderer, unser gelobtes Parlament hat am heutigen Tage die Vorratsdatenspeicherung verabschiedet. Ich habe mich tatsächlich durch die Debatte gequält und dabei sind mir zwei Dinge ins Auge gestochen: Zum ersten scheint mir die große Koalition keine Ahnung zu haben wovon sie da reden. Ich habe nur den Herrn Kauder im Ohr wie er denn sinngemäß sagt: “Die Situation für Journalisten hat sich nicht verschlechtert, sie hat sich verbessert. Früher wurden sie gar nicht erwähnt, heute steht im Gesetz das sie bespitzelt werden dürfen.”

Kollege Montag hat versucht, den Eindruck zu erwecken, als würde dieser Gesetzentwurf die Rechte von Journalisten verschlechtern. Hätte er mir doch nur zugehört! Habe ich nicht ausdrücklich auf §100h Abs. 2 der Strafprozessordnung hingewiesen? Schon nach jetzigem Recht dürfen Verkehrsdaten zu Ermittlungszwecken abgegriffen werden. Nach bisherigem Recht haben Journalisten überhaupt keinen Schutz. Den haben wir erst durch diesen Gesetzentwurf in §160a der Strafprozessordnung eingefügt.

Um das Ergebnis zu bekräftigen passt eine Aussage von Gerd Bollmann, die er, zwar in anderem Kontext, jedoch am selben Tag traf:

Ich nehme ein Ergebnis meiner Rede gleich vorweg: Sie von den Fraktionen der Grünen und der Linken wissen ganz genau, dass wir von der Koalition Ihren Anträgen nicht zustimmen werden, so richtig sie auch sein mögen. In der rot-grünen Koalition mussten Sie und wir ähnliche Erfahrungen machen; gegen den Willen des Koalitionspartners wird nicht gestimmt.

Auch wenn es hier um ein Tempolimit ging, sollte der Man mal Artikel 38 des Grundgesetzes konsultieren:

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

In diesem Zuge hätten die Herren und Damen Abgeordneten dann vielleicht noch die ersten 19 Artikel lesen sollen und dabei ganz einfach erkennen müssen das die VDS einen Großteil dieser ad-absurdum führt. Aber vielleicht sollte man diese Artikel streichen und in der 38 Gewissen durch Gruppen- / Koalitions- / Parteilinenzwang ersetzen. Es kann doch wohl nicht sein das Abgeordnete vor laufender Kamera dem Souverän ins Gesicht sagen das sie nicht nach ihrem Gewissen abstimmen sondern nach dem Plan der Koalition und mich trügt das Gefühl wenn die Abgeordneten nicht nach Plan abgestimmt hätten sondern nach Gewissen, wäre die Abstimmung anders gelaufen.

*update* O-Töne hinzugefügt, Name und Zusammenhang korrigiert