Nachdem das Schweriner Verwaltungsgericht gerade erst die Bannmeile um das G8-Gipfelbad gekippt hatte wurde diese Entscheidung auch schon das OLG Greifswald wieder gekippt. Demos sind nun nur auf der 5 Kilometer entfernten B105 erlaubt. Zum einen kann man also hoffen das die Gipfelteilnehmer Lauschgeräte und Ferngläser ausgeteilt bekommen und zum anderen freue ich mich schon auf die auslegbare Weiterverwendung der Urteilsbegründung:

Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts sind die räumlichen und zeitlichen Beschränkungen des Versammlungsrechts während des G8-Gipfels in Heiligendamm in den festgelegten Zonen rechtmäßig und verstoßen nicht gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit.
Quelle: spiegel.de