reapers blog

Hinter ELENA verbirgt sich der neueste Schrei der Datensammlung. Es werden umfangreiche Daten über Beschäftigungsverhältnisse zentral gesammelt. Arbeitgeber sollen verpflichtet werden diese Daten zu übermitteln. Zu diesen Daten gehören auch Kündigungsgründe, Teilnahme an Streiks, Gehälter und Fehlzeiten. Monatlich sollen diese Daten von den Arbeitgebern aktualisiert werden.

Eine Katastrophe für jeden der seinen Job verliert weil ihn sein Chef wegen "Arbeitsverweigerung" rausschmeißt, der eine schwere Krankheit hatte oder in der Gewerkschaft ist. Denn der Eintrag wird frühestens entfernt wenn ein Prozess vor dem Arbeitsgericht Erfolg hatte.

Der FoeBuD organisiert nach der kürzlich erfolgreichen Verfassungsklage gegen die Vorratsdatenspeicherung eine öffentliche Verfassungsbeschwerde nach gleichem Muster. Auf der Webseite des FoeBuD: https://petition.foebud.org/ELENA trägt man alle relevanten Daten ein und bekommt kurz darauf eine E-Mail mit dem Link zu einem PDF Dokument. Dieses muss man lediglich ausdrucken und in einen Fensterumschlag stecken.

Die Teilnahme ist kostenlos und wichtig, denn die Auswirkungen einer derartigen Datensammlung sind nicht nur Datenschutzrechtlich sondern auch moralisch eine Katastrophe.

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Voratsdatenspeicherung nichtig
reaper, 02.03.2010

Das Verfassungsgericht hat sich wie üblich Zeit gelassen, doch schließlich eine positive Antwort auf die Verfassungsbeschwerde von mehreren tausend Bürgern gefunden. Die Regelungen zur Vorastdatenspeicherung sind als nichtig zu betrachten, da sie gegen das Telekommunikationsgeheimnis verstoßen. Details finden sich in der Pressemitteilung des BVerfG.

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Regelungen des TKG und der StPO über die Vorratsdatenspeicherung mit Art. 10 Abs. 1 GG nicht vereinbar sind. Zwar ist eine Speicherungspflicht in dem vorgesehenen Umfang nicht von vornherein schlechthin verfassungswidrig. Es fehlt aber an einer dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechenden Ausgestaltung. Die angegriffenen Vorschriften gewährleisten weder eine hinreichende Datensicherheit, noch eine hinreichende Begrenzung der Verwendungszwecke der Daten. Auch genügen sie nicht in jeder Hinsicht den verfassungsrechtlichen Transparenz und Rechtsschutzanforderungen. Die Regelung ist damit insgesamt verfassungswidrig und nichtig.

Allerdings greift das Gericht nicht die EU-Richtlinie an auf der das Gesetz fußt, es ist also mit einem neuen Gesetz zu rechnen.

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Blind Spot
reaper, 23.02.2010

Grad hab ich eine schöne, zwar schon etwas ältere, Animation zum Thema Videoüberwachung im NerdyRoom gefunden.

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Und nach momentanem Stand meiner Paranoia stellt sich mir die Frage, ob das Problem am Ende die fehlenden oder die sichtbaren Stücke sind...

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E-Petition gegen Nacktscanner
reaper, 12.01.2010

Nach dem wir jetzt wissen das halbnackte Piraten wie Malle-Urlauber aussehen und Piratinnen auch schwarze Unterwäsche tragen kommen wir zu ernsthaften Dingen und machen eine original Bundestags-E-Petition gegen Nacktscanner.

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Golem berichtet das die Internetseite gez-abschaffen.de ihre Inhalte löschen muss. Der Autor der Seite macht sich bereits seit geraumer Zeit um den Kampf gegen die Rundfunkgebühren verdient und ist mit seiner Seite jetzt vor Gericht gelandet.

Und ganz ehrlich das hätte sich Herr Höcker auch denken können das man nicht einfach die Namen von Angestellten in Briefwechseln veröffentlichen sollte. Eine Sache die man eigentlich nie tun sollte auch wenn man Frust gegen eine Behörde im Bauch hat, denn hinter jedem Namen steht eine Person. Und jede Person hat in ein Persönlichkeitsrecht nach Artikel 2 GG, ebenso hat ein Angestellter eine Dienstpflicht gegenüber seinem Dienstherren woraus man ihm keinen Strick drehen sollte.

Klar steht es jedem frei zu kündigen, aber hinter so einem Schritt stehen schwere soziale Zwänge und solange man selbst nicht das Gefühl hat gegen moralische Grundsätze zu verstoßen sollte man da niemandem einen Strick daraus drehen.

Was ich allerdings nicht verstehe ist der Ruf nach Zensur gemäß Artikel 5 GG. So weit ich es verstanden habe muss der Autor lediglich für einen Anonymisierung sorgen, was ich in der Tat für absolut korrekt halte. Die Art und Weise der Abmahnung mag ja zügig und hart sein folgt aber geltendem Recht und in diesem Fall sogar dem gesunden Menschenverstand.

Die Argumentation das man jetzt wo schon Jahre ins Land gegangen sind, die Inhalte eh multipliziert wurden viel zu viel zu schwärzen habe kann ich so auch nicht verstehen. Da muss man dann eben in die Offensive gehen, alles nach bestem Wissen schwärzen, dem Feind eine offline, oder Passwort geschützte Version in die Hand drücken und absegnen lassen und fertig. Entschuldigung aber kein Gericht wird einen willigen Sünder verurteilen wenn ihm ein Flüchtigkeitsfehler unterläuft.

Am Ende ist eine Abwägung zwischen Privatsphäre und Zensur. Haben die Namen keine Bedeutung für den eigentlichen Sachverhalt ist die Privatsphäre eindeutig wichtiger als das verfremden oder schwärzen der Namen. So zumindest meine Meinung, die in keinem Fall die Art der Abmahnung rechtfertigen soll.

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Wieder mal ein hübsches eingängliches Video über das Ende der Koalitionsverhandlungen zwischen FDP und CDU, von den Machern von Du bist Terrorist und Rette deine Freiheit.

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Fast vergessene leben länger
reaper, 27.10.2009

Ich hatte sie ja schon fast vergessen die Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung. Offensichtlich ist in Karlsruhe jetzt aber doch ein Aktenturm umgefallen und die Akte Vorratsdatenspeicherung liegt wieder auf dem Tisch. Woher man das weiß? Ja man hat den Verhandlungstermin für den 15. Dezember angesetzt.

Man darf gespannt sein, was raus kommt und ob der Koalitionsvertrag haltbar ist in Punkto schwere Verbrechen.

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Crawlen strafbar
reaper, 19.10.2009

Also man darf die (Studi/Mein/Schüler)-VZ Netzwerke nicht automatisiert durchsuchen und die Ergebnisse veröffentlichen, das ist nämlich strafbar. Steht vermutlich in den Allgemeinen Betrugsbestimmungen drin, gleich hinter dem Punkt das die Holtzbrinck Gruppe die Daten eh weiter verarbeitet und zu Werbezwecken auch an Dritte weiter gibt. Eigentlich ganz nett der Plan. Man braucht nur ein paar Deppen die möglichst viel über sich preisgeben und dann erklärt man diese Daten defakto zum Firmenbesitz und Betriebsgeheimnis und verteidigt diese.

Wo kommt man denn hin wenn jetzt jeder auf diese Daten zugreifen könnte, also bedient man sich der gegnerischen Infrastruktur und lässt Leute wegen Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz und so verhaften. Würde ich auch so machen, dann merkt nämlich bei dem Geschrei keiner das ich nur meine materiellen Interessen schütze.

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So jetzt wird alles gut, die Vorratsdatenspeicherung soll nur noch in schrecklich gefährlichen Situationen angewandt werden (also Terrorismus, Mord und Freitag Nachmittag). Das BKA löscht Seiten jetzt vor der Sperrung, also es soll zumindest vorerst keine Sperrlisten erstellen. Ach ja der Inhalt der heimischen Festplatte darf nur noch auf Antrag der Bundesanwaltschaft ausgedruckt werden.

Im Kern gibt es folgende Aussichten:

  • Internetsperrlisten erst in einem Jahr, dann nämlich soll das löschen evaluiert werden
  • Vorratsdatenspeicherung wie schon immer betont nur für schwere Straftaten wobei letzteres als Gefahr für Leib und Leben definiert ist
  • Onlinedurchsuchung nicht mehr auf Antrag des BKA sondern von der vorher zu triggernden Bundesanwaltschaft
  • Zurückgenommen werden insgesamt Null Gesetze
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IM 2.0
reaper, 08.10.2009
Während wir bei uns in Deutschland immer noch die bösen Privatspitzel der Stasi (Informelle Mitarbeiter) von vor 20 Jahren verfolgen und auf den Scheiterhaufen zerren bringt die britische Firma Internet Eyes ein neues Spiel auf den Markt. Aufgabe ist es die Bilder von Überwachungskameras im Auge zu behalten und bei kriminellen Handlungen den vor Ort befindlichen Sicherheitsfuzzis zu petzen. Und die größte Petze kriegt am Ende des Monats noch Kohle dafür. tags: privacy cynics via: www.golem.de...
Meine Stimme gegen Nazis! Nazis raus aus dem Internet Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! Jetzt klicken und handeln! rsp-blogs.de
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