reapers blog
Klarnamen gehören nunmal nicht ins Netz
geschrieben von: reaper, 05.01.2010
Golem berichtet das die Internetseite gez-abschaffen.de ihre Inhalte löschen muss. Der Autor der Seite macht sich bereits seit geraumer Zeit um den Kampf gegen die Rundfunkgebühren verdient und ist mit seiner Seite jetzt vor Gericht gelandet.
Und ganz ehrlich das hätte sich Herr Höcker auch denken können das man nicht einfach die Namen von Angestellten in Briefwechseln veröffentlichen sollte. Eine Sache die man eigentlich nie tun sollte auch wenn man Frust gegen eine Behörde im Bauch hat, denn hinter jedem Namen steht eine Person. Und jede Person hat in ein Persönlichkeitsrecht nach Artikel 2 GG, ebenso hat ein Angestellter eine Dienstpflicht gegenüber seinem Dienstherren woraus man ihm keinen Strick drehen sollte.
Klar steht es jedem frei zu kündigen, aber hinter so einem Schritt stehen schwere soziale Zwänge und solange man selbst nicht das Gefühl hat gegen moralische Grundsätze zu verstoßen sollte man da niemandem einen Strick daraus drehen.
Was ich allerdings nicht verstehe ist der Ruf nach Zensur gemäß Artikel 5 GG. So weit ich es verstanden habe muss der Autor lediglich für einen Anonymisierung sorgen, was ich in der Tat für absolut korrekt halte. Die Art und Weise der Abmahnung mag ja zügig und hart sein folgt aber geltendem Recht und in diesem Fall sogar dem gesunden Menschenverstand.
Die Argumentation das man jetzt wo schon Jahre ins Land gegangen sind, die Inhalte eh multipliziert wurden viel zu viel zu schwärzen habe kann ich so auch nicht verstehen. Da muss man dann eben in die Offensive gehen, alles nach bestem Wissen schwärzen, dem Feind eine offline, oder Passwort geschützte Version in die Hand drücken und absegnen lassen und fertig. Entschuldigung aber kein Gericht wird einen willigen Sünder verurteilen wenn ihm ein Flüchtigkeitsfehler unterläuft.
Am Ende ist eine Abwägung zwischen Privatsphäre und Zensur. Haben die Namen keine Bedeutung für den eigentlichen Sachverhalt ist die Privatsphäre eindeutig wichtiger als das verfremden oder schwärzen der Namen. So zumindest meine Meinung, die in keinem Fall die Art der Abmahnung rechtfertigen soll.



