reapers blog

Klarnamen gehören nunmal nicht ins Netz
geschrieben von: reaper, 05.01.2010

Golem berichtet das die Internetseite gez-abschaffen.de ihre Inhalte löschen muss. Der Autor der Seite macht sich bereits seit geraumer Zeit um den Kampf gegen die Rundfunkgebühren verdient und ist mit seiner Seite jetzt vor Gericht gelandet.

Und ganz ehrlich das hätte sich Herr Höcker auch denken können das man nicht einfach die Namen von Angestellten in Briefwechseln veröffentlichen sollte. Eine Sache die man eigentlich nie tun sollte auch wenn man Frust gegen eine Behörde im Bauch hat, denn hinter jedem Namen steht eine Person. Und jede Person hat in ein Persönlichkeitsrecht nach Artikel 2 GG, ebenso hat ein Angestellter eine Dienstpflicht gegenüber seinem Dienstherren woraus man ihm keinen Strick drehen sollte.

Klar steht es jedem frei zu kündigen, aber hinter so einem Schritt stehen schwere soziale Zwänge und solange man selbst nicht das Gefühl hat gegen moralische Grundsätze zu verstoßen sollte man da niemandem einen Strick daraus drehen.

Was ich allerdings nicht verstehe ist der Ruf nach Zensur gemäß Artikel 5 GG. So weit ich es verstanden habe muss der Autor lediglich für einen Anonymisierung sorgen, was ich in der Tat für absolut korrekt halte. Die Art und Weise der Abmahnung mag ja zügig und hart sein folgt aber geltendem Recht und in diesem Fall sogar dem gesunden Menschenverstand.

Die Argumentation das man jetzt wo schon Jahre ins Land gegangen sind, die Inhalte eh multipliziert wurden viel zu viel zu schwärzen habe kann ich so auch nicht verstehen. Da muss man dann eben in die Offensive gehen, alles nach bestem Wissen schwärzen, dem Feind eine offline, oder Passwort geschützte Version in die Hand drücken und absegnen lassen und fertig. Entschuldigung aber kein Gericht wird einen willigen Sünder verurteilen wenn ihm ein Flüchtigkeitsfehler unterläuft.

Am Ende ist eine Abwägung zwischen Privatsphäre und Zensur. Haben die Namen keine Bedeutung für den eigentlichen Sachverhalt ist die Privatsphäre eindeutig wichtiger als das verfremden oder schwärzen der Namen. So zumindest meine Meinung, die in keinem Fall die Art der Abmahnung rechtfertigen soll.

Kommentare

Kopfschüttler
( http://www.kopfschuettel.de / 05.01.2010 11:50:36 )

Reapers Standpunkt kann ich soweit nachvollziehen und ich denke, dass das auch mein Standpunkt ist: Namen gehören nur in Berichterstattung, wenn sie für die Kernaussage oder Intention erforderlich sind. Und auch dann sind Persönlichkeitsrechte zu wahren. Auf der anderen Seite führt Herr Höcker ein persönliches, ein sehr leidenschaftliches Blog. Wenn man die Artikel liest, merkt man, dass da "Herzblut" drin steckt. Und ich könnte mir denken, dass ihm daher an einigen Stellen auch die Pferde durchgegangen sind. Nicht jeder Bürger ist Anwalt, Pressesprecher, Richter, Datenschutzbeauftragter, etc. Nicht jeder kann alles "richtig" machen und nicht jeder muss perfekt sein, um seine Meinung äußern zu dürfen. Die "anderen" Medien leben uns vor, wie mit Namen, Bildern oder Adressen gemeinhin umgegangen wird... Meine persönliche Meinung zur GEZ-Gebühr ist übrigens: ich finde das ganz in Ordnung. Ich habe aber ein Problem damit, was ich dafür geboten bekomme und wofür das viele Geld eingesetzt wird.

S-p-i-r-i-t
( 05.01.2010 14:48:54 )

Liebe Abmahnanwälte: Mahnt dann auch gleich mal "reaper" ab, da er hier Herrn Höcker "klar" in seinem Blog erwähnt.... :-P

reaper
( http://www.bunix.de / 05.01.2010 15:07:00 )

@S-p-i-r-i-t: Touchee, in gewisser Weise richtig, aber in der Tat sehe ich in der Nennung des Autors eine Multiplizierung von vorhandenen Informationen. Das initiale Veröffentlichen eines Briefwechsels ist da noch etwas anderes. @Kopfschüttler: Ehrlich gesagt hoffe ich das sich der Staub legt und die Inhalte anonymisiert wieder online gestellt werden.

Stefan Jung
( http://www.stefan-jung.net / 05.01.2010 20:08:01 )

Der Autor der Seite GEZ-abschaffen.de, dessen Namen zwar überall zu lesen ist, hier jedoch keine Erwähnung finden soll, wurde vom NDR mit einem Abmahnschreiben beglückt. Soweit ist das rechtlich ansich unbedenklich – ärgerlicherweise folgte die V...

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